Formulare
DR. MED. IRA BRILLA-AUSTENAT
Atteste | Preisliste
Atteste und Bescheinigungen
Kuranträge der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund oder des Muttergenesungswerkes können jederzeit an der Anmeldung abgegeben werden.
Wir bearbeiten sie innerhalb einer Woche.
Bitte beachten Sie:
Die o.g. Leistungen werden nach Gebührenordnung für Ärzte berechnet. Bei postalischer Zustellung der Bescheinigungen werden zusätzlich die anfallenden Portokosten erhoben.
Folgende Leistungen können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden (gültig ab 01.07.2022):
– Kita-/Schulbescheinigung (Kind krank, Gesundschreibung): 2,33 EUR
– Asthma-/Medikamentenverordnung (Kita, Schule, Ferienlager, etc.): 5,36 EUR
– Neuaustellung eines Impfausweises oder Vorsorgeheft: 16,63 EUR
– Gesundheitsattest + PVS (Kitatauglichkeit, Sauna, Ferienlager, etc.): 13,64 Euro
– Basis Check-Up + PVS (Schwimmtauglichkeit, Vereinssport): 31,07 Euro
– Erweiterter Check-Up + PVS (Training ab 3x wöchentlich ohne Wettkämpfe): 42,26 EUR
Sportttauglichkeiten sind aufgrund ihres Umfangs nur mit Termin möglich!
DR. MED. IRA BRILLA-AUSTENAT
Logopädie
Liebe Eltern,
im Rahmen von Sprachentwicklungsstörungen oder –verzögerungen empfehlen Erzieher und Lehrer häufig die Logopädie (Sprach-/Sprechtherapie). Für diese therapeutische Maßnahme ist eine solide Diagnostik erforderlich. Damit stellen wir die Notwendigkeit dieser Therapie fest. Um die dazu nötigen Untersuchungen in unserer Praxis für Sie und Ihr Kind möglichst effektiv zu gestalten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
1. Untersuchungen zur Sprachentwicklung
Gab es bereits Untersuchungen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes von vorbehandelnden Kinderärzten, vom SPZ oder bei der Einschulungsuntersuchung? Gab es bereits eine logopädische Behandlung?
Bitte bringen Sie alle diese schriftlichen Befunde zum Termin in unserer Sprechstunde mit. Sollten keine Befunde vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zum Sprachtest mit Ihrem Kind in unserer Sprechstunde.
2. Wer hat die Durchführung einer Logopädie empfohlen?
Bitte händigen Sie dieser Person den beiliegenden Fragebogen aus, auf dem sie kurz und knapp die Gründe für diese Empfehlung formulieren sollte. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Fragebogen zum Termin in unserer Sprechstunde mit.
3. Hatte Ihr Kind bereits eine Hörprüfung (Audiometrie)?
Sollte noch keine Hörprüfung vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zum Hörtest mit Ihrem Kind in unserer Sprechstunde.
Formular Logopädie
Hier finden Sie das Formular für die Logopädie zum Download
Erst nach Vorliegen der Befunde, erfolgtem Hörtest und Sprachentwicklungstest kann über die medizinische Notwendigkeit einer Logopädieverordnung entschieden werden.
DR. MED. IRA BRILLA-AUSTENAT
Ergotherapie
Liebe Eltern,
im Rahmen von Sprachentwicklungsstörungen oder –verzögerungen empfehlen Erzieher und Lehrer häufig die Ergotherapie (Sprach-/Sprechtherapie). Für diese therapeutische Maßnahme ist eine solide Diagnostik erforderlich. Damit stellen wir die Notwendigkeit dieser Therapie fest. Um die dazu nötigen Untersuchungen in unserer Praxis für Sie und Ihr Kind möglichst effektiv zu gestalten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Untersuchungen zur motorischen Entwicklung
Gab es bereits Untersuchungen zur motorischen Entwicklung Ihres Kindes von vorbehandelnden Kinderärzten, vom SPZ oder bei der Einschulungsuntersuchung?
Befunde Ergotherapeutische Behandlung
Bitte bringen Sie alle schriftlichen Befunde zum Termin in unserer Sprechstunde mit. Sollten keine Befunde vorliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Entwicklungsdiagnostik mit Ihrem Kind in unserer Sprechstunde.
- Bringen Sie bitte das gelbe Vorsorgeheft mit.
- Wer hat die Durchführung einer Ergotherapie empfohlen?
Bitte händigen Sie dieser Person den beiliegenden Fragebogen aus, auf dem sie kurz und knapp die Gründe für diese Empfehlung formulieren sollte. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Fragebogen zum Termin in unserer Sprechstunde mit.
Formular Ergotherapie
Hier finden Sie das Formular für die Ergotherapie zum Download
Erst nach Beurteilung der vorliegenden der Befunde und ggf. ergänzenden Entwicklungsdiagnostik in unserer Sprechstunde kann über die medizinische Notwendigkeit einer Ergotherapieverordnung entschieden werden.